17. Juli ist Internationaler Tag der Gerechtigkeit!

Nehmen wir das Beispiel "gleicher Lohn für gleiche Arbeit", das nicht umgesetzt wird, denn:
Eine allgemein gültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht!

Sie haben nach dem Entgelttransparenzgesetz in Betrieben oder Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht, mehr Informationen über die Bezahlung im Betrieb zu erfahren. Der Auskunftsanspruch gibt Informationen über die Kriterien und Verfahren für die Festlegung des eigenen Entgelts sowie einer anderen gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit sowie über die Höhe des Vergleichsentgelts für diese Vergleichstätigkeit.

Fazit: In Betrieben unter 200 Beschäftigten haben Sie keine Ansprüche!
Wenn Sie in Betrieben über 200 Mitarbeitern Ihren Anspruch durchsetzen, sollten Sie sich schon mal nach einem anderen Arbeitsgeber umschauen..!! 
Hier wird Frau von der Politik komplett alleine gelassen!!


Aber: Dem Arbeitgeber ist es untersagt, für gleiche oder gleichwertige Arbeit anhand der in § 1 AGG genannten Kriterien (z. B. zwischen Männern und Frauen) zu differenzieren und unterschiedlich zu entlohnen. Das Entgelttransparenzgesetz verbietet in § 3 Abs. 1 ausdrücklich eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen. Es gewährt Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch ab einer Betriebsgröße von in der Regel mehr als 200 Beschäftigten (§§ 10-16 EntgTranspG) und regelt die Durchführung freiwilliger Prüfverfahren (§§ 17-20 EntgTranspG) sowie die Berichtspflichten des Arbeitgebers ab einer Betriebsgröße von in der Regel mehr als 500 Beschäftigten (§§ 21 – 22 EntgTranspG).

Frauen-Solidarität - Hier sind Beispiele, was wir einzelne Frauen für unsere "Schwestern" tun können?

- https://www.medicamondiale.org/
Die Benachteiligung von Frauen nimmt in Krisen zu. Frauenrechte schützen, Heldinnen unterstützen!
Lesen Sie, wie wir uns jetzt für Frauenrechte einsetzen. Und unterstützen Sie mit uns Frauen im Kampf gegen Corona.

- TERRE DE FEMMES: www.frauenrechte.de
Wir setzen uns ein für eine gerechte Welt, in der Mädchen und Frauen das Recht haben, selbstbestimmt, frei und in Würde zu leben.

- https://zonta-union.de/
Das gemeinsame Ziel: Die Stellung der Frau zu verbessern - unter anderem in rechtlicher, wirtschaftlicher und gesundheitspolitischer Hinsicht - und Seite an Seite einzustehen, für ein Leben in Gleichberechtigung und ohne Gewalt an Frauen und Mädchen.

Warum der 17 Juli?
17 Juli - An diesem Datum wird jedes Jahr auf der ganzen Welt durch verschiedene Aktionen auf die Notwendigkeit eines verbindlichen Völkerstrafrechts hingewiesen und auf diese Weise die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs unterstützt.
Beispiele für die Arbeit des IStGH in den letzten Jahren sind u.a. das Vorgehen gegen den Genozid in Darfur, die Verfolgung der Falun Dafa (Falun Gong) in China und verschiedene Formen der Gewalt gegen Frauen.
Der Internationaler Tag der Gerechtigkeit wird vor allem aber auch von Menschrechtsaktivisten und -gruppen wie z. B. Amnesty International dazu genutzt, Ihrem Anliegen und den Verstößen gegen Menschenrechte eine breite Aufmerksamkeit zu verschaffen.


 

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